Regelungen Clubdienst beim TC Grün-Weiss Reisbach

Allgemeine Hinweise:

Gemäß Vereinssatzung sind zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag von allen Mitgliedern (über 18 Jahre), die die Tennisanlage aktiv zum Spielbetrieb nutzen, 10 Pflichtstunden pro Jahr zu leisten.

Die Pflichtstundenregelung ist vor allem zur Bewirtschaftung unseres Clubheimes und bei der Instandhaltung rund um die Tennisanlage unabdingbar und ein wesentlicher Grundbestandteil, auf dem das Funktionieren unseres Vereines basiert.

Hervorzuheben ist dabei der Clubdienst an den Heimspieltagen unserer Mannschaften.

Daher sind diese Termine vorrangig zu besetzen.

Ist dies nicht gewährleistet werden von Seiten des Vereins Fremdkräfte eingesetzt, die auf Basis der Mindestlohnregelung vergütet werden müssen. Dies geschieht spätestens 1 Woche vor dem jeweilig NICHT belegten Termin.

Um dies so gering als möglich zu halten, bitten wir um VERBINDLICHE Eintragung in der Heimspieltage-Liste durch die in Frage kommenden Mitglieder.

Wir bitten eindringlich um Belegung der Clubdienste für diese Termine!

Die Liste wird am Fr. 28.04.23 16:00h am Clubheim (Terrasse) bereitgestellt.

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Bzgl. Clubdienst-Pflichtstunden an Trainingstagen wird getrennt informiert.

Die Dokumentation der Pflichtstunden ist eigenverantwortlich in der Pflichtstundenliste vorzunehmen.

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